Beschlussvorlage - 12/072/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 6“.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 6“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 11. Die Terrassenüberdachung würde sich nur minimal außerhalb des Baufeldes und die geplante GRZ von 0,2 würde eingehalten werden.

Eine Veränderungssperre ist nicht mehr vorhanden. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und fügt sich in die nähere Umgebung ein.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein:

 

 

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