Beschlussvorlage - 12/076/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Umnutzung von 3 Wohngebäuden mit Anbau für betreutes Wohnen für Jugendliche für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 8“.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Umnutzung von 3 Wohngebäuden mit Anbau für betreutes Wohnen für Jugendliche für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 8“. Insgesamt können bis zu 10 Jugendliche untergebracht werden. Das Haupthaus besitzt eine Kapazität für 7 Plätze zzgl. einem Verselbständigungsbereich mit 3 Plätzen in den beiden Nebenräumen.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 11. Die Wohngebäude befinden sich vollständig im Bereich des geplanten Baufeldes. Lediglich das Gartenhaus, welches evtl. als Werkstatt z.B. für Töpfern genutzt werden soll ist außerhalb des rückwärtigen Bebauungsplanes. Die geplante GRZ von 0,2 wird eingehalten. Das Bauvorhaben wird derzeit nach § 34 BauGB beurteilt. Eine Veränderungssperre ist nicht mehr vorhanden. Eine Erhaltungssatzung ist für den Bereich nicht vorhanden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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