Berichtsvorlage - 12/081/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Zeit vom 16.03. – 21.06.2020 war es Eltern nur bedingt möglich, ihre Kinder in der Kita betreuen zu lassen.

Als Ausgleich für die landesseitig angeordnete Schließung hat das Land Mittel zur finanziellen Entlastung der Eltern bereitgestellt. Dazu haben die Träger den Eltern die Beiträge für 3 Monate erlassen und diese Beträge der Gemeinde Aumühle zur Erstattung aufgegeben. Das Amt wiederrum hat diese Forderungen dem Kreis zur Erstattung aufgegeben. Der Ausgleich ist bereits erfolgt.

 

Gleichzeitig wurde das Inkrafttreten des KitaReformGesetzes vom 01.08.2020 auf den 01.01.2021 verschoben.

 

Diese beiden Entscheidungen des Landes haben Auswirkungen auf den Haushalt 2020 über die hier nun berichtet werden soll.

 

Dazu wird auf die anliegenden Tabellen verwiesen:

 

  • Gesamtübersicht der Auswirkungen
  • Übersicht ursprüngliche Planung der einzelnen Kita mit Neuberechnungen, Stand, Juli 2020 (ohne Corona-Elternbeiträge; diese werden 1:1 in den Elternbeiträgen eingenommen, so dass im Jahresergebnis dazu bei den Kita-Haushalten keine Auswirkungen zu sehen sein werden). Die Höhe der Konnexitätsmittel für den seit 01.08.20 eingeführten Elternbeitragsdeckel ist noch nicht bekannt. Siehe auch die Hinweise in den Tabellen.

 

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Anlagen

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