Beschlussvorlage - 03/015/2020-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Betreuung in der Kindertages-stätte der Gemeinde Dassendorf zum 01.01.2021 zu erlassen, wie in der Anlage zu diesem TOP vorliegend. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Inkrafttreten des KitaReformGesetzes, zu dem das neue KiTaG gehört, ist der

Neuerlass der Kita-Satzungen erforderlich.

 

Eine Beratung der ursprünglichen Neufassung ist im Ausschuss für Bildung und Soziales bereits erfolgt, ebenso im Kita-Beirat.

 

Aufgrund von Änderungen des alten KitaG zum 01.08.2020 in Anlehnung an das neue KitaG ab 01.01.2021 war es vorab notwendig, eine Änderungssatzung ab 01.08.2020 bezüglich aller relevanten Punkte zu fassen.

 

Im Zusammenhang mit der Beratung dieser Änderungssatzungen wurden weitere Punkte

besprochen, die auch im Neuerlass der Satzungen zum 01.01.2021 aufgenommen werden

sollten.

 

 

Aus diesem Grund wird der sich aus vorangegangenen Beratungen ergebende

Änderungsbedarf hier in der Gesamtheit noch einmal den Gremien vorgestellt, bevor eine

abschließende Beratung in der Gemeindevertretung erfolgt.

 

Das neue Vergabeverfahren mithilfe von Punkten hat sich als bereits effizient erwiesen.

 

Jedoch wurden die Punkte für den Wohnort gestrichen, da dies bereits über den § 4 Abs. 2 geregelt ist.

 

Folgende Punkte sollten noch abschließend geklärt werden:

 

  • Welcher Stichtag bei der Berücksichtigung von Geschwisterkindern beachtet werden soll: Geschwisterkind in der Einrichtung zum Zeitpunkt der Vergabe oder der Aufnahme?

 

  • Zählen z.B. Zwillinge als 1 oder 2 Anmeldungen bei der Vergabe?

 

  • Soll unter § 9 die grundsätzliche Protokollführung bei Sitzungen des Beirats aufgenommen werden: „Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen.“

 

Eine Beratung im Kita-Beirat wird vor der GV erfolgen.

 

Sobald die Satzung bekannt gemacht wird, werden die Eltern über die Neuerungen ab dem 01.01.2021 informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

Nicht mit der Betreuungssatzung

 

 

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Anlagen

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