Beschlussvorlage - 12/091/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Abriss eines Wohnhauses mit Nebenanlagen und Neubau eines Einfamilienhauses
Ernst-Anton-Straße 15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für den Abbruch der Bestandsimmobilien inkl. des ehemaligen Stalls/Waschküche sowie die Genehmigung für die Errichtung eines Stellplatzes für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“. Das Haus soll eine weiße Putzfassade und ein Satteldach mit anthrazit farbigen Dachziegeln erhalten. Die Bestandsimmobilien inkl. des ehemaligen Stalls/Waschküche soll abgebrochen werden.
Für die Errichtung des Stellplatzes soll eine Geländeabgrabung von ca. 1,30 m erfolgen. Diese soll mit Stützwänden zum seitlichen Nachbargrundstück Nummer 17 abgesichert werden. Das Grundstück hatte bisher keine Zufahrt. Die Zufahrtsbreite soll 4 m betragen.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 11.
Für das Bauvorhaben liegt ein Vorbescheid des Kreises vor. Die Bauvoranfrage wurde am 16.01.2020 im Bauausschuss beraten (Vorlage 12/001/2020). Das jetzige Bauvorhaben entspricht dem Vorbescheid. Es wurde zusätzlich ein Keller geplant.
