Beschlussvorlage - 12/093/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“.

 

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Variante 1: Ist eine zweigeschossige Wohnbebauung auf den Flurstücken 1222 und 1223 mit der geplanten gemeinsamen Erschließung an der westlichen Grundstücksgrenze mit einem Gefälle von 18% zulässig? – Ja/Nein
  2. Variante 2: Ist eine zweigeschossige Wohnbebauung auf dem Flurstück 1222 mit der geplanten Erschließung mit zulässig? – Ja/Nein
  3. Variante 2: Ist eine zweigeschossige Wohnbebauung auf dem Flurstück 1223 mit der geplanten Erschließung mit einer Zufahrt über den Wanderweg zulässig, unter der Voraussetzung, dass ein Baumgutachten für den Baum 1die Genehmigungsfähigkeit bescheininigt? – Ja/Nein
  4. Variante 3: Ist eine zweigeschossige Wohnbebauung auf dem Flurstück 1223 mit einer Zufahrt über das Flurstück 1222 parallel zum Wanderweg zulässig, unter der Voraussetzung, dass ein Baumgutachten für den Baum 1 die Genehmigungsfähigkeit bescheininigt? – Ja/Nein

Die Zustimmung zu den jeweiligen Varianten beinhaltet auch die Zustimmung zu den notwendigen Baumfällmaßnahmen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung "Alte Hege" für die Errichtung jeweils eines zweigeschossigen Einfamilienhauses auf den Flurstücken 1222 und 1223 auf dem Grundstück "Bismarckallee 24zu erteilen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung jeweils eines Einfamilienhauses auf den Flurstücken 1222 und 1223 des Grundstückes „Bismarckallee 24“. Für die beiden Flurstücke werden zwei Bauvoranfragen gestellt, siehe auch Vorlage 12/099/2020.

Der weiterere detaillierte Sachverhalt ist der Vorlage 12/099/2020 zu entnehmen.
 

Zu fällende Bäume:

Variante 1:  Flurstück 1222, Baum Nr. 2, 4-7, 12-15, 20, 24

  Flurstück 1223, Baum Nr. 25-27, 29, 31-33, 36-38, 46, 48-49, 52-54

Variante 2:  Flurstück 1222, Baum Nr. 2, 4-7, 12-15, 20, 24

  Flurstück 1223, Baum Nr. 25-27, 29, 31-33, 36-38, 46, 48-49, 52-54

Variante 3: Flurstück 1222, Baum Nr. 2, 4-7, 10-15, 17, 20, 24

  Flurstück 1223, Baum Nr. 25- 29, 31-33, 36-38, 46, 48-49, 52-54

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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