Beschlussvorlage - 12/095/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Carports und eines Geräteraumes
Dora-Specht-Allee 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag zur Überschreitung der GRZ für die Errichtung eines Einzel-Carports mit Geräteraum auf dem Grundstück „Dora-Specht-Allee 12“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Einzel-Carports mit Geräteraum auf dem Grundstück „Dora-Specht-Allee 12“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Überschreitung der GRZ für die Errichtung eines
eines Einzel-Carports mit Geräteraum auf dem Grundstück „Dora-Specht-Allee 12“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Im Bebauungsplan ist eine Mindestgrundstücksgröße von 1.300 m² festgesetzt. Das Grundstück hat eine Größe von 779 m² und hat bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die Mindestgrundstücksgröße bereits unterschritten. Weiterhin wurde die festgesetzte GRZ von 0,15 schon damals überschritten und betrug 0,23. Die GRZ 2 darf maximal 0,225 betragen. In der damaligen Baugenehmigung von 1994 gab es keine Berechnung der GRZ 2. Durch den Abriss der Bestandsgarage und der Schuppen und dem Neubau des Carports und des Geräteraumes reduziert sich die versiegelte Fläche.
Die Vorgaben des Bebauungsplan (Ziffer 4.3), dass Garagen, Stellplätze, Carports und sonstige Nebenanlagen einen Mindestabstand von 1,5 m von der Grundstücksgrenze und 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten müssen, werden erfüllt.
