Beschlussvorlage - 12/097/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmnen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die rückwärtige Bebauung des Grundstückes „Otternweg 8“ mit einem Einfamilienhaus

 

Frage 1: eingeschossiges Wohnhaus mit einer GRZ 1 von 0,126 (143 m² + 16,5 m²) und einer GRZ 2 von 0,22 (280,17 m²) sowie einer GFZ von 0,2 ist zulässig.

 

Frage 2: Ist die Erschließung des Grundstückes unter der Voraussetzung eines positiv ausfallenden Baumgutachtens für den Baum im Bereich der Stellplätze genehmigungsfähig? – Ja/Nein

 

Hinweis: Aufgrund des archäologischem Denkmal ist die Zustimmung von der berührten Behörde für die Baumaßnahme notwendig.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die rückwärtige Bebauung des Grundstückes „Otternweg 8“ mit einem Einfamilienhaus.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im bisherigen Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: GRZ 0,15, GFZ 0,2, 1 Vollgeschoss, offene Bauweise, Mindestgrundstücksgröße von 1.100 m².
Diese Vorgaben werden eingehalten.

Die Erschließung ist im Bereich eines großen Nadelbaumes vorgesehen. Der Abstand der Stellplätze zur vorderen Grundstücksgrenze ist mit 5,0 m geplant sowie zur seitlichen Grundstücksgrenze mit 0,78 m.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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