Beschlussvorlage - 12/098/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage: Neubau einer eingeschossigen Einfamilienvilla
Sachsenwaldstraße 39 b
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für den Neubau einer eingeschossigen Einfamilienvilla auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.
Die Zustimmung zur Bauvoranfrage wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Antragsteller im Rahmen des Bauantrages nachweisen kann, dass auf dem Grundstück die notwendige Ersatzanpflanzung von 18 einheimischen Läubbäumen möglich ist. Hierfür ist im Rahmen des Bauantrages ein Pflanzplan mit Baumart und –qualität vorzulegen. Die Ersatzanpflanzung wurde noch nicht nachgewiesen, da durch den erneuten Verkauf des Grundstückes das vormals genehmigte Wohnhaus nicht errichtet wurde.
Weiterhin ist ein Baumgutachten eines zertifizierten Baumgutachters vorzulegen, in dem der Nachweis erbracht wird, dass keine Schädigung der Eichen westlich der Zufahrt durch die Baumaßnahme erfolgt.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Neubau einer eingeschossigen Einfamilienvilla auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39 b“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Neubau einer eingeschossigen Einfamilienvilla auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Der Bebauungsplan wird derzeit überarbeitet. Im Bestandsplan ist folgendes festgesetzt: WR, GRZ 0,15, GFZ 0,2, 1 Vollgeschoss, offene Bauweise, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m². Weiterhin ist eine Gebäudehöhe von 10 m zulässig, die aber im zukünftigen Bebauungsplan auf 8,5 m reduziert werden soll. Diese Vorgabe wird eingehalten. Auch der Mindestabstand des Hauptgebäudes von 5 m zu den Grundstücksgrenzen wird erfüllt.
Allerdings ist im Bebauungsplan auch unter Ziffer 3.1 festgesetzt, dass die zulässige Größe für Stellplätze und/oder Garagen maximal 30 m² betragen darf. Laut Lageplan hat die integrierte Tiefgarage eine Größe von 58,04 m².
