Beschlussvorlage - 12/099/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses
Bismarckallee 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 24, Flurstück 1222“. Die Festsetzungen gemäß B-Plan bezüglich GRZ und GFZ sind einzuhalten.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Variante 1 – 1 Vollgeschoss mit Staffelgeschoss - Zufahrt mit 18% Gefälle an der westlichen Grundstücksgrenze – Ja/Nein
2. Variante 2 – Zufahrt paralle zum Wanderweg, unter der Voraussetzung, dass ein Baumgutachten bestätigt, dass der Baum Nr. 1 nicht gefährdet wird. – Ja/Nein
3. Variante 3 – Zufahrt mit einer teilweisen Nutzung des Wanderweges für die Zufahrt der Flurstücke 1222 und 1223 und dem Schutz anderer auf dem Flurstßck 1222 stehender Bäume, bei gleichzeitig einer Zufahrt, die auch im Winter befahren werden kann – Ja/Nein
Die Zustimmung zu den jeweiligen Varianten beinhaltet auch die Zustimmung zu den notwendigen Baumfällmaßnahmen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 24, Flurstück 1222“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 24, Flurstück 1222“. Für das Grundstück werden zwei Bauvoranfragen gestellt, für das obere Furstück 1222 und das untere Flurstück 1223.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Gemäß Bebauungsplan Nr. 7 ist an der Grundstücksgrenze Wendehammer/Wanderweg eine große Eiche (Baum Nr. 1) zum Erhalt festgesetzt. Ebenso ist ein weiterer Baum festgesetzt an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, ob es sich hierbei um den Baum Nr. 7 handelt, kann nicht genau bestimmt werden, weil die Lage nicht genau passt. Straßenseitig ist auf dem Grundstück erkennbar, dass im vorderen Bereich ein großer Baum gestanden haben muss, weil sich noch Teile des Baumstammes auf dem Boden befinden. Aufgrund des Zustandes wird geschätzt, dass die Fällung bereits aber vor einigen Jahren erfolgt ist. Vielleicht ist der zweite geschützte Baum auch die Buche Nr. 8.
Aufgrund des Baumbestandes und der Topographie gestaltet sich die Bebauung schwierig. Der Antragsteller fragt die Bebaubarkeit für drei unterschiedliche Erschließungsvarianten an. Das untere Flurstück 1223 kann nur über das obere Flurstück 1222 erschlossen werden. Der östlich an den Flurstücken angrenzende Wanderweg vom Wendehammer der Bismarckallee bis zur Straße „Alte Hege“ befindet sich im Eigentum der Gemeinde Aumühle und ist nicht öffentlich gewidmet, d. h. die Erschließung der Grundstücke kann nur über den Wanderweg erfolgen mit Zustimmung der Gemeinde und Eintragung einer Baulast auf dem gemeindlichen Grundstück.
Für die Beurteilung des Baumbestandes liegen zwei Baumgutachten vom 16.07.2020 und vom 15.09.2020 vor.
Variante 1: Zufahrt an der westlichen Grundstücksseite
Gemeinsame Zufahrt der Flurstücke 1222 und 1223. Der Bereich hat ein Geländegefälle bis zum Flurstück 1223 von 18 %.
Im Gutachten vom 15.09.2020 sind 10 Bäume rot markiert, die für die Baumaßnahme gefällt werden müssten: Nr. 2-7, 12, 13, 20 sowie der gemeindliche Baum Nr. 9 im Bereich des Wendehammers.
Variante 2: Zufahrt parallel zum Wanderweges mit Fahrspuren mit einer Zufahrt zur einer Tiefgarage zum Flurstück 1222 und Weiterführung zum Flurstück 1223
Im Gutachten vom 15.09.2020 sind 18 Bäume rot markiert, die für die Baumaßnahme gefällt werden müssten: Nr. 2-7, 10-13, 16-20, 23-25
Variante 3: Zufahrt für Flurstück 1222 direkt vom Wendehammer und Nutzung des gemeindlichen Wanderweges für die verkehrliche Erschließung beider Flurstücke
Im Gutachten vom 15.09.2020 sind 13 Bäume rot markiert, die für die Baumaßnahme gefällt werden müssten: Nr. 2, 4-7, 10, 12-13, 20, 22-25
Gemäß der Zusammenfassung des Baumgutachtens (Seite 12) ist die Variante 1 ist beste Variante für den Baumschutz auf dem Grundstück, allerdings müsste hierfür ein gemeindlicher Ahornbaum gefällt werden und die Grundstückszufahrt hätte ein Gefälle von 18%. Die Variante 2 ist für den Baumbestand am ungünstigsten. Die Variante 3 kann bei Nutzung des gemeindlichen Wanderweges umgesetzt werden. Verschiebung der Zufahrt nach Süden könnte den Erhalt von 3 der Bäume ermöglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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741,1 kB
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