Beschlussvorlage - 03/016/2020-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen

für die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf (Beitragssatzung Spatzennest) zum 01.01.2021, wie in der Anlage zu dieser Vorlage, zu erlassen.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Inkrafttreten des KitaReformGesetzes, zu dem das neue KiTaG gehört, ist der

Neuerlass der Kita-Satzungen erforderlich.

 

Eine Beratung der ursprünglichen Neufassung ist bereits im Ausschuss für Bildung und Soziales ausführlich erfolgt, ebenso im Kita-Beirat.

 

Aufgrund von Änderungen des alten KitaG ab dem 01.08.2020 in Anlehnung an das neue

KitaG ab 01.01.2021 war es notwendig, eine Änderungssatzung bezüglich aller relevanten

Punkte gefasst.

 

Weil der bisherige Lieferant des Mittagessens die KiTa nicht mehr beliefern konnte, musste ein neuer Lieferant ab 01.08.2020 gefunden werden. Es wurden verschiedene Firmen ausprobiert und eine Wahl durch die KiTa getroffen.

 

Durch den neuen Lieferanten erhöht sich der Betrag pro gelieferten Essen.

 

Die Mittagessenpauschalen sollten daher zum 01.01.2021 wie folgt angepasst werden:

 

Essenspauschale je Kind (Krippengruppe)  von 42,40 € auf 45,30 € monatlich

Essenspauschale je Kind (Kindergartengruppe) von 69,60 € auf 75,40 € monatlich

 

Die exakte Berechnung kann der Kalkulation in der Anlage entnommen worden.

 

Bevor eine abschließende Beratung in der Gemeindevertretung erfolgt, wird die Änderung der Mittagspauschale den Gremien vorgestellt.

 

Eine Beratung im Kita-Beirat wird vor der GV erfolgen.

 

Sobald die Gemeindevertretung die Satzung bekannt gemacht wirds, werden die Eltern über die Neuerungen informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen 2020:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein, nicht im Haushalt 2020

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

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Anlagen

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