Beschlussvorlage - 03/061/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Dassendorf entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgemeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Dassendorf die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 für das Gebiet: Westlich Kreuzhornweg - Am Nienhegen, Hinterste Koppel, Quellenweg, Götenweg, Wulersweg, Grenzwall, Buchenweg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 durch die Gemeindevertretung Dassendorf ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet über der Adresse www.dassendorf.de in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Dassendorf hat in ihrer Sitzung am 02.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinf. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 gefasst.
 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10.07.2020 bis zum 10.08.2020.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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