Beschlussvorlage - 12/102/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag Montessori Kinderhaus
hier: Neuabschluss zum 01.01.2021 wg. in Krafttreten des Kita-Reform-Gesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.10.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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06.10.2020
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06.10.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
Der Finanzausschuss
beauftragt das Amt HEG zur Gemeindevertretersitzung den vorliegenden Vertragsentwurf mit den vom Montessori Kinderhaus e.V. gemeldeten Änderungsbedarfen zur Beschlussfassung vorzubereiten
ggf. mit Ausnahme von …
In dem Vertragsentwurf ist darüber hinaus eine Regelung aufzunehmen, dass die Gemeinde grundsätzlich ein Personalverältnis für die pädagogischen Fachkräfte bis zu 2/3 Erstkräfte und 1/3 Zweitkräfte anerkennt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend der Vorberatungen in den Ausschüssen wurde der Entwurf für den neuen Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag an den Montessori-Kinderhaus e.V., mit der Bitte evtl. Änderungswünsche zu melden, überlassen.
Die Rückmeldung vom Montessori Kinderhaus e.V. liegt vor. Inhaltlich wird auf die Kommentarspalte in Anlage 1 verwiesen.
Derzeit haben die Leitungen der 3 Aumühler Einrichtungen mit jeweils 3 Gruppen mehr Leitungsstunden als das neue KiTaG vorsieht. Seitens der Leitungen wurde der Wunsch geäußert, diese beizubehalten.
Die Differenz zur Standardqualität ist nicht durch das SQKM abgedeckt. Als Anlage 2 ist eine Berechnung beigefügt, wie sich die höheren Leitungsstunden finanziell auswirken könnten. Zur Konkurrenzfähigkeit wird bei allen 3 drei-gruppigen Einrichtungen von der gleichen Stundenanzahl (jeweils 30,5 WoStd.) ausgegangen.
Diese Kosten würden nur durch die Standortgemeinde zu finanzieren sein.
Grundsätzlich ist bereits heute festzustellen, dass die Dokumentationspflicht für die Kita-Leitung ab 01.01.2021 deutlich zunehmen wird; ein Aufwand der in den heute bereits freigestellten Leitungsstunden nicht berücksichtigt ist.
Neben der Anpassung der Leitungsstunden empfiehlt das Amt HEG zu prüfen, ob eine Abweichung bei der Personalausstattung zur Standardqualität mit in den Vertrag aufgenommen werden sollte.
Hintergrund: Für die KiTas müssen Notfallpläne erarbeitet werden. In diesen wird geregelt, was bei kurzfristigem Personalausfall veranlasst werden muss. Dabei fiel auf, dass für den Fall, bei dem mehrere Erzieher*innen zeitgleich ausfallen, der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel nicht sichergestellt werden kann. Für diese Fälle kann eine Kürzung des Zuschusses und/oder Schließung von Gruppen drohen.
In der Praxis kommen verschiedene kreisweit tätige Träger deshalb zu dem Ergebnis, dass in der Personalbedarfsberechnung von einem Stundenkontigent mit Anteilen von 2/3 für die Erstkräfte und 1/3 der Zweitkräfte auszugehen ist (und nicht wie das Land zugrunde legt: 50/50).
In dem Vertrag könnte deshalb geregelt werden, dass die Gemeinde eine höhere Qualifikation anerkennt: nämlich bis zu 2/3 Erstkräfte statt 50 %. Damit wird den Kitas die zeitnahe Personalgewinnung erleichtert, sodass sie nicht in jedem abweichenden Fall einen Antrag bei der Gemeinde zur Vertragsabweichung stellen muss.
Eine entsprechende Formulierung ist in dem vorliegenden Vertragsentwurf noch nicht aufgenommen worden.
Im Übrigen wird auf die Randkommentare in der Anlage verwiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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649 kB
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2
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(wie Dokument)
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108,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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178,3 kB
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