Beschlussvorlage - 12/103/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport 

 

Der Finanzausschuss

 

beauftragt das Amt HEG zur Gemeindevertretersitzung den vorliegenden Vertragsentwurf mit den ev.-luth. Kirchengemeinde Aumühle gemeldeten Änderungsbedarfen zur Beschlussfassung vorzubereiten

 

ggf. mit Ausnahme von …

 

In dem Vertragsentwurf ist darüber hinaus eine Regelung aufzunehmen, dass die Gemeinde grundsätzlich ein Personalverhältnis für die pädagogischen Fachkräfte bis zu 2/3 Erstkräfte und 1/3 Zweitkräfte anerkennt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Vorberatungen in den Ausschüssen wurde der Entwurf für den neuen Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag an die ev.-luth. Kirchengemeinde Aumühle, mit der Bitte evtl. Änderungswünsche zu melden, überlassen.

 

Die Rückmeldung der ev.-luth. Kirchengemeinde Aumühle liegt vor. Inhaltlich wird auf die Kommentarspalte in Anlage 1 verwiesen.

Derzeit haben die Leitungen der 3 Aumühler Einrichtungen mit jeweils 3 Gruppen mehr Leitungsstunden als das neue KiTaG vorsieht. Seitens der Leitungen wurde der Wunsch geäußert, diese beizubehalten.

 

Die Differenz zur Standardqualität ist nicht durch das SQKM abgedeckt. Als Anlage 2 ist eine Berechnung beigefügt, wie sich die höheren Leitungsstunden finanziell auswirken könnten. Zur Konkurrenzfähigkeit wird bei allen 3 drei-gruppigen Einrichtungen von der gleichen Stundenanzahl (jeweils 30,5 WoStd.) ausgegangen.

 

Diese Kosten würden nur durch die Standortgemeinde zu finanzieren sein.

 

Grundsätzlich ist bereits heute festzustellen, dass die Dokumentationspflicht für die Kita-Leitung ab 01.01.2021 deutlich zunehmen wird; ein Aufwand der in den heute bereits freigestellten Leitungsstunden nicht berücksichtigt ist.

 

Neben der Anpassung der Leitungsstunden empfiehlt das Amt HEG zu prüfen, ob eine Abweichung bei der Personalausstattung zur Standardqualität mit in den Vertrag aufgenommen werden sollte.

 

Hintergrund: Für die KiTas müssen Notfallpläne erarbeitet werden. In diesen wird geregelt, was bei kurzfristigem Personalausfall veranlasst werden muss. Dabei fiel auf, dass für den Fall, bei dem mehrere Erzieher*innen zeitgleich ausfallen, der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel nicht sichergestellt werden kann. Für diese Fälle kann eine Kürzung des Zuschusses und/oder Schließung von Gruppen drohen.

 

In der Praxis kommen verschiedene kreisweit tätige Träger deshalb zu dem Ergebnis, dass in der Personalbedarfsberechnung von einem Stundenkontigent mit Anteilen von 2/3 für die Erstkräfte und 1/3 der Zweitkräfte auszugehen ist (und nicht wie das Land zugrunde legt: 50/50).

 

In dem Vertrag könnte deshalb geregelt werden, dass die Gemeinde eine höhere Qualifikation anerkennt: nämlich bis zu 2/3 Erstkräfte statt 50 %. Damit wird den Kitas die zeitnahe Personalgewinnung erleichtert, sodass sie nicht in jedem abweichenden Fall einen Antrag bei der Gemeinde zur Vertragsabweichung stellen muss.

 

Eine entsprechende Formulierung ist in dem vorliegenden Vertragsentwurf noch nicht aufgenommen worden.

 

Im Übrigen wird auf die Randkommentare in der Anlage verwiesen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja, je nach Beschlusslage (siehe Anlagen)

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Sind ab 2021 einzuplanen

 

 

 

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Anlagen

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