Beschlussvorlage - 12/106/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltung der Gemeindewohnungen Aumühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Maike Ploog
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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15.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt den Beschluss vom 26. März 2020 – Kündigung des derzeitigen Verwaltervertrages mit der Firma Theodor Schöne GmbH zurückzunehmen.
Der Verwaltervertrag mit der Firma Theodor Schöne GmbH soll bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Eine Ausschreibung wird im Jahr 2021 erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Aumühle hat am 26. März 2020 beschlossen, den bestehenden Verwaltervertrag mit der Firma Theodor Schöne zum 31. Dezember 2020 zu kündigen.
Dieser Beschluss wurde ausgeführt.
Nach dem Vergaberecht wäre dieses Jahr nur noch eine beschränke Ausschreibung mit Preisumfrage für 1 Jahr möglich. Danach müsste in 2021 wieder eine erneute Ausschreibung erfolgen, die dann mit einer längeren Laufzeit ausgeschrieben werden könnte.
Da die Unterlagen für die Ausschreibung noch nicht vollständig ausgearbeitet sind und der verwaltungsmäßige Aufwand, der sich aus einem evtl. Verwalterwechsel ergeben würde, mit einer starken Kapazitätsbindung verbunden wäre, wird von einer beschränkten Ausschreibung noch im Jahr 2020 abgeraten.
Auch ist im Interesse der Mieter ein Wechsel eines Verwalters in kurzen Abständen mit einem 1-jährigen Vertragsabschluss sicherlich nicht erstrebenswert. Eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren mit Verlängerungsoption für einen Verwaltervertrag wird als geeigneter empfohlen.
Es haben Gespräche mit Herrn BGM Suhk und der Geschäftsführung der Firma Theodor Schöne stattgefunden. Die Firma hat sich bereit erklärt, die Verwaltertätigkeiten bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
Die Arbeitsgruppe des Sozial- und Liegenschaftsausschusses empfiehlt, dass die Kündigung des Verwaltervertrages zurückgenommen und der Verwaltervertrag mit Theodor Schöne um 1 Jahr bis zum 31. Dezember 2021 weitergeführt wird.
