Beschlussvorlage - 12/118/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sport- und Jugendheim: Umsetzung des Sanierungskonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Stefan Wartig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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29.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Sanierung des Sport- und Jugendheims Aumühle für die im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mögliche Fördermittel für diese Maßnahme zu beantragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle für diese Maßnahme notwendigen Aufträge nach erfolgten Vergabeverfahren zu vergeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Energetische Bewertung des Sport- und Jugendheims Aumühle durch das Büro Eßmann zeigt dringenden Sanierungsbedarf des Gebäudes, daraufhin wurde ein Sanierungskonzept durch das Büro fünfeck architektur aufgestellt.
Das Büro Ulrich Fahr hat im Jahr 2020 in einem Gutachten die Wirtschaftlichkeit der Sanierung gegenüber einer fiktiven Neubau Variante auf Grundlage von Raumvolumen und Baukostenindex bestätigt.
Die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahme beruhen auf dem Gutachten des Architekten Ulrich Fahr von schätzungsweise 1,16 Mio Euro und zusätzlichen geschätzten 60 T Euro für die Flachdachsanierung.
Die Recherche nach möglichen Fördermitteln für die Sanierung hat den Fördertopf der Städtebauförderung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ aufgezeigt.
Der Anmeldeschluss für diese Fördermaßnahme ist der 15.10.2020.
Das Amt Hohe Elbgeest hat zusammen mit dem Bürgermeister am 12.10.2020 eine Anmeldung für diese Fördermittel versandt. Für die Teilnahme ist ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde bis zum 31.10.2020 nachzureichen.
Die Maximale Förderquote liegt bei 90% der förderfähigen Kosten, die zuwendungsfähigen Kosten liegen gemäß Schätzung bei ca. 1,06 Mio Euro, somit wäre eine Einnahme von bis zu 954 T Euro für diese Maßnahme möglich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja 2021 |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 1.220.000,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.2.56000.96010 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt 2020 sind Mittel enthalten: | Nein |
Anmeldung der Projektkosten erfolgt dezentral über das Bauamt für das Haushaltsjahr 2021.
