Beschlussvorlage - 12/123/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Müllerkoppel Nr. 1 - 11a (ohne Nr. 1b, 6a+6b)
Aufstellung einer Gestaltungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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26.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gebäude Müllerkoppel Nr. 1 – 11a befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“. Der Bebauungsplan ist seit dem 04.09.1979 rechtswirksam. In dem Bebauungsplan sind fast keine gestalterischen Festsetzungen für die Gebäude vorhanden. Lediglich in der Planzeichnung ist in der Nutzungsschablone eine Dachneigung von 26 – 48° festgesetzt.
Die sechs Doppelhäuser wurden für die Forstarbeiter der Familie von Bismarck 1939 errrichtet. Das besondere an den Gebäuden ist, dass sie komplett einheitlich gestaltet sind. Sie haben eine weiße Putzfassade mit rotem Satteldach und Fledermausgauben und eine identischer Fensteraufteilung.
Aufgrund der Änderung des Denkmalschutzgesetzes gibt es keine einfachen Kulturdenkmale mehr und die Forstarbeiterhäuser sind nicht mehr geschützt nach dem Denkmalschutzgesetz.
Gemäß § 84 LBO können die Gemeinden durch Satzungen örtliche Bauvorschriften erlassen über „Besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.“
Mit einer Gestaltungssatzung hat die Gemeinde die Möglichkeit, mit örtlichen Bauvorschriften die einheitliche Gestaltung zu erhalten. Es müsste überlegt werden, ob die Vorschriften auch für die Rückseite der Gebäude gelten sollen. Für die Gemeinde sind der Erhalt der sichtbaren Fassaden von Bedeutung und nicht die Rückseiten der Wohnhäuser.
Derzeit wird Handlungsbedarf gesehen, weil sich die Gebäude überwiegend im Eigentum einer einzelnen Person befanden und zwischenzeitlich alle Doppelhaushälften veräußert wurden oder veräußert werden sollen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: 4.343,50 | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: 12.1.61000.65500 |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Nein |
Die Ausgabe würde erst im nächsten Jahr zahlungswirksam werden. Die Summe müsste im Haushalt für 2021 eingeplant werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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432,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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543,7 kB
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