Beschlussvorlage - 12/123/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für die Grundstücke „Müllerkoppel 1- 11a“. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zur Erarbeitung einer Gestaltungssatzung zu vergeben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gebäude Müllerkoppel Nr. 1 – 11a befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“. Der Bebauungsplan ist seit dem 04.09.1979 rechtswirksam. In dem Bebauungsplan sind fast keine gestalterischen Festsetzungen für die Gebäude vorhanden. Lediglich in der Planzeichnung ist in der Nutzungsschablone eine Dachneigung von 26 – 48° festgesetzt.

 

Die sechs Doppelhäuser wurden für die Forstarbeiter der Familie von Bismarck 1939 errrichtet. Das besondere an den Gebäuden ist, dass sie komplett einheitlich gestaltet sind. Sie haben eine weiße Putzfassade mit rotem Satteldach und Fledermausgauben und eine identischer Fensteraufteilung.

Aufgrund der Änderung des Denkmalschutzgesetzes gibt es keine einfachen Kulturdenkmale mehr und die Forstarbeiterhäuser sind nicht mehr geschützt nach dem Denkmalschutzgesetz.

Gemäß § 84 LBO können die Gemeinden durch Satzungen örtliche Bauvorschriften erlassen über „Besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.“

Mit einer Gestaltungssatzung hat die Gemeinde die Möglichkeit, mit örtlichen Bauvorschriften die einheitliche Gestaltung zu erhalten. Es müsste überlegt werden, ob die Vorschriften auch für die Rückseite der Gebäude gelten sollen. Für die Gemeinde sind der Erhalt der sichtbaren Fassaden von Bedeutung und nicht die Rückseiten der Wohnhäuser.
Derzeit wird Handlungsbedarf gesehen, weil sich die Gebäude überwiegend im Eigentum einer einzelnen Person befanden und zwischenzeitlich alle Doppelhaushälften veräußert wurden oder veräußert werden sollen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Ja
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben: 4.343,50

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle: 12.1.61000.65500

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Nein

Die Ausgabe würde erst im nächsten Jahr zahlungswirksam werden. Die Summe müsste im Haushalt für 2021 eingeplant werden.

 

 

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Anlagen

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