Beschlussvorlage - 12/145/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer Fichte auf dem Grundstück „Otternweg 8“.

 

Es ist eine Ersatzpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 2 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3x verpflanzt, zu pflanzen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer Fichte auf dem Grundstück „Otternweg 8“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß Bebauungsplan sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt.

Gemäß des beigefügten Baumgutachtens ist bei der Fichte bereits eine intensive Fäule im Stammfußbereich vorhanden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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