Beschlussvorlage - 12/139/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Erlass der anliegenden

Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2021, unter

Berücksichtigung der hier vorgenommenen Änderungen, zu beschließen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach im Vorfeld stattgefundenem Perspektivgespräch mit dem Bürgermeister und der

Verwaltungsleitung zur Entwicklung der Gemeinde, legt die Verwaltung hiermit den

Entwurf zur Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2021 zur Beratung vor. Der Entwurf

wurde in einer vorberatenden Sitzung mit dem Bürgermeister und dem Finanz-ausschussvorsitzenden besprochen.

 

Die Haushaltsansätze resultieren aus den entsprechenden Mittelanmeldungen der

jeweiligen Fachämter der Amtsverwaltung, dem aktuellen Stand des Haushaltserlasses

des Landes für das Jahr 2021 und den aktuell bekannten Auswirkungen aus dem

Nachtragshaushalt des Landes, des Gesetzesentwurfes zur Reform des

Finanzausgleichsgesetzes (FAG) und dem Stabilitätspakt zwischen Kommunalen

Spitzenverbänden und der Landesregierung.

Die Berechnung der Leistungen aus dem Finanzausgleich und anderer Teilaspekte ist in

den vorliegenden Entwurf nach bestem Wissen eingearbeitet. Es bestehen jedoch aus

Sicht der Kämmerei Risiken, die sich unmittelbar auf die Berechnung auswirken können.

Das Aufstellen des Haushaltes für Jahr 2021 nicht nur durch die erwartete Reform des

Finanzausgleichsgesetzes geprägt, die Planung steht auch unter einem erheblichen

Eindruck der Corona-Pandemie.

 

 

Grundlage bildet der Haushaltserlass des Innenministeriums in seiner aktuellen Fassung,

der wiederum auf der Interims-Steuerschätzung September 2020 beruht. Zwischenzeitlich

hat die November-Steuerschätzung stattgefunden, die Ergebnisse deuten auf eine noch

leicht bessere Entwicklung hin. Damit die in der Schätzung genannten Wirkungen

eintreten, wird jedoch von bestimmten gesamtwirtschaftlichen Eckdaten ausgegangen.

Deren tatsächliche Entwicklung hängt jedoch auch mit dem Situationsverlauf der

Pandemie zusammen. (z.b. Dauer des aktuellen Teil-Lockdown)

 

Die Gemeinden sind in den letzten Wochen und Monaten laufend über

die finanziellen Auswirkungen informiert worden, sodass hier auf diese Infos verwiesen

werden darf. In der Sitzung des Finanzausschusses erfolgt dazu ggfls. weiterer

mündlicher Vortrag.

 

Die Haushaltssatzung wird zur Beratung unausgeglichen vorgelegt, Ziel ist es diese im

Sitzungsverlauf auszugleichen. Sie weist die Stellen nach dem beigefügten Stellenplan

und die Ermächtigung des Bürgermeisters zum Genehmigen der über- oder auch

außerplanmäßiger Ausgaben aus.

 

Eine wesentliche Änderung zum Vorjahr ist, dass die Haushaltssatzung künftig nicht mehr

die Höhe der Hebesätze über die Realsteuern regelt. Die aktuelle Entwicklung der

Rechtsprechung Schleswig-Holsteins zum Zitiergebot, führt aus Gründen der

Rechtssicherheit dazu, dass der Erlass einer speziellen Hebesatzung unerlässlich wird.

Wünschenswert seitens der Verwaltung ist, dass die Höhe der Hebesätze zwar während

der Haushaltsberatung diskutiert wird, jedoch im Haushaltsplan nur noch hinweisenden

Charakter erhält. An der wird auf den gesonderten Tagesordnungspunkt verwiesen.

 

Im Entwurf sieht die Haushaltsatzung noch keine Kreditaufnahme vor. Ausgewiesen ist  bereits ein Betrag für sog. Verpflichtungsermächtigungen. Dies sind quasi Vorgriffe auf Haushaltsmittel des kommenden Jahres. Sie sind an den jeweiligen Positionen kenntlich gemacht. Haushalterisch sollte mit dem Mitteln der Verpflichtungsermächtigungen gearbeitet werden, um die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme durchgehend sicherzustellen Die Haushaltsstellen in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind in den jeweiligen Haushaltsstellen wieder mit Erläuterungen versehen, sodass hier auf vertiefende Ausführungen verzichtet werden kann.

 

Im Verwaltungshaushalt Abschnitt „88000 – allgemeines Grundvermögen wird ab dem 2021 erstmalig Abschreibungen der gemeindlichen Infrastruktur auszuweisen und über den Vermögenshaushalt einer Sonderrücklage zuzuführen sein. Aus der

Rücklage kann sich zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung von Investivmaßnahmenbedient werden. Der auszuweisende Betrag befindet sich noch in der Ermittlung und wird zur Sitzung nachgereicht.

 

Die Vermögenshaushalte sind durch erhebliche Investitionen geprägt, die einzelnen Positionen sind mit entsprechenden Erläuterungen versehen. Die jeweiligen

Investitionsbereiche sind dabei aus den vorhergehenden Haushaltsberatungen des Haushaltsjahres 2020 bekannt und finden sich im vorliegenden Haushaltsentwurf. Verwaltungsseitig scheint es die kommenden Jahre wichtig für die Gemeinde zu sein, ihren zu erwartenden Kreditbedarf genehmigungsfrei durch die Kommunalaufsicht zu halten. Hierfür ist es erforderlich, dass der Haushalte 2021 der mittelfristige Finanzplanungszeitraum, die folgenden drei Haushaltsjahre, ausgeglichen sind.

 

Stand heute ist der Ausgleich knapp möglich und unter Bedacht noch unbekannter aber möglicher folgender negativ Auswirkungen der Corona- Pandemie, sowie der aus den Investitionen künftig mehr zu erbringenden Tilgungsleistungen und der hierfür zu erwirtschaftenden Abschreibungen, sollte die Gemeinde den Einsatz ihrer Mittel sorgfältig abwägen und die Generierung von weiteren Einnahmequellen in Betracht ziehen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Satzung und den Plänen.

 

 

 

 

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Anlagen

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