Beschlussvorlage - 12/138/2020-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Trägerschafts- und Finanzierungsverträge agilo Krippe und Sachsenwaldkinder
hier: Neuabschluss zum 01.01.2021 wg. in Krafttreten des Kita-Reform-Gesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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11.01.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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19.01.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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28.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt:
Der Finanzausschuss empfiehlt:
Die Gemeindevertretung nimmt die zur Beratung vorliegenden Verträge zur Finanzierung
der Agilo-Krippe und Sachsenwald-Kita zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss, wobei er ermächtigt wird, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt
Entsprechend der Vorberatungen in den Ausschüssen zu den Kita-Verträgen ab
01.01.2021 wurden die Verträge mit der agilo Schleswig-Holstein gGmbH besprochen.
In der Anlage wird das Ergebnis vorgelegt. Damit sind alle Verträge mit den örtlichen Kita-
Trägern inhaltlich gleichlautend.
In den bislang geltenden Verträgen wurde eine Eigenleistung vertraglich geregelt, jedoch nicht mit einer Zahl / Berechnungsformel definiert. Dies hat sich bislang nur in den Wirtschaftsplänen und Verwendungsnachweisen wiedergefunden.
Für die Agilo-Krippe ergibt sich im Abgleich zwischen Stellenplan zum Krippen-Haushalt 2021 mit den Gruppenzeiten ein Fehlbedarf von einer Vollzeitstelle.
Eine entsprechende Formulierung zur Anerkennung der Springerstelle findet sich dazu im Vertrag (siehe auch gleiche Formulierung wie ev. Kita).
Ergänzung:
Nach Rücksprache mit agilo wurde der Vertrag für die Sachsenwaldkinder nach Beratung im Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport noch einmal angepasst (Anlage 2). Im vorherigen Entwurf war ein Eigenanteil der Trägerin von 5 % enthalten. Für eine Einrichtung mit nur einer Gruppe ist dies nicht zu leisten. Von agilo wurde ein Eigenanteil mit 0,5 % vorgeschlagen.
Bei der Krippe wird von einem Eigenanteil von 0,25 % ausgegangen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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254,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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251,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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324,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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322,4 kB
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