Berichtsvorlage - 12/135/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Haushaltsplanung für 2021 liegt vor (Anlage 1 und 3).

 

In dieser sind eine schrittweise Reduzierung des Eigenanteils sowie Erhöhung der Verwaltungskosten berücksichtigt.

Hintergrund:

Der Eigenanteil soll während der Übergangszeit reduziert werden (§ 57 Abs. 2 S. 6 KiTaG –neu). Mit dem Ende der Übergangszeit ist ein Eigenanteil nicht mehr zulässig.

Parallel dazu hat der Kirchenkreis eine Anpassung der Verwaltungskosten vornehmen wollen. Dies sollte (wie bislang) in pauschaler Abhängigkeit von pädagogischen Personalkosten erfolgen. Weil mit der Kita-Reform der Personalschlüssel steigen wird (müssen), nicht jedoch automatisch der Verwaltungsaufwand des Kirchenkreises steigt, gab es hierzu in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit dem Kirchenkreis und kommunaler Vertretung.

Im Ergebnis sind nun die Verwaltungskosten erstmalig errechnet worden, sodass von der pauschalen Abrechnung Abstand genommen wird (siehe dazu im Besonderen die gelben Markierungen in der Anlage 5). Diese werden analog der Reduzierung des Eigenanteils schrittweise erhöht.

 

Ab dem 01.01.2021 werden die Zuschüsse an die Kitas über die SQKM[i] - Gruppenpauschalen ausgezahlt. Für den Übergangszeitraum 2021 bis 2024 werden dabei die Zuschüsse über die Standortgemeinden an die Einrichtungen in Höhe des Defizitbedarfes weitergeleitet.

 

Die SQKM - Gruppenpauschalen betragen für das Jahr 2021 insgesamt ca. 356.000 € für die Ev. Kita (gem. Berechnungstool 4.0 des Landes).

Das betrifft die HHStelle 1.46400.17100.

 

Das Defizit für die Ev. Kita für das Jahr 2021 beläuft sich auf voraussichtlich ca. 271.400 € (s. Berechnung Anlage 2). Für die Krippe beläuft sich das Defizit für 2021 auf ca.

118.800 (s. Berechnung Anlage 4).

Damit ergibt sich für die Gemeinde ein zusätzlicher Anteil am Zuschuss über ca. 34.200 €.

Das betrifft die HHStelle 1.46400.71800.

Folgende Hinweise sollen dazu noch gegeben werden:

  • Die Kirchengemeinde hat die Elternbeiträge im Haushalt mit ca. 10 T€ niedriger angesetzt als eine Auslastung von durchschnittlich ca. 96 % (Ü3-Gruppen) bzw. 93 % (U3-Gruppe) hergeben würde.
  • Der Abgleich der Stellenbedarfe lt. KitaG mit dem Stellenplan der Kirchengemeinde ergibt ein Defizit von ca. 20 WoStd.
  • Das Verhältnis der Erst- und Zweitkräfte liegt lt. Stellenplan, ohne Leitungsfreistellung, bei ca. 70 % ./. 30 %.

 

 

 

 


[i] Standard-Qualität-Kosten-Modell

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Anlagen

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