Beschlussvorlage - 12/142/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die der Urschrift der Niederschrift anliegende Satzung der Gemeinde Aumühle über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung – BMS) wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

In der geplanten 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sind Anpassungen im Bereich Veröffentlichungen vorgenommen worden. Diese zielen darauf ab, dass die Gemeinde eine Satzung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung - BMS) erlässt. Einen Entwurf dieser Satzung ist als Anlage beigefügt. Sofern die Hauptsatzung in der vorgelegten Form beschlossen wird, ist der Beschluss über die Bekanntmachungssatzung als Folge daraus ebenfalls zu fassen.

 

Mit der Änderung der Bekanntmachungsverordnung des Landes vom 01.09.2020 sind Anpassungen in den Regelungen der Gemeinde zu Veröffentlichungen / Bekanntmachungen notwendig.

Bislang war in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt, in welcher Form Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen. Die Hauptsatzung unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt der Kommunalaufsicht, so dass Änderungen zu einzelnen Paragraphen nicht ohne weiteres möglich sind.

Es besteht die Möglichkeit, die Regelungen zu Bekanntmachungen der Gemeinde aus der Hauptsatzung herauszulösen und in einer Satzung der Gemeinde Aumühle über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung - BMS) festzulegen. Ein Vorteil wäre, dass mögliche zukünftige Änderungen lediglich durch Beschluss der Gemeindevertretung in Kraft treten können. Eine Genehmigung der Kommunalaufsicht wäre nicht mehr notwendig.

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 eine solche Satzung für das Amt erlassen und empfiehlt den Gemeinden, dieses ebenso zu tun.

Zukünftig sollen Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde zentral auf der Homepage des Amtes veröffentlicht werden. Nachrichtlich können Bekanntmachungen auch auf der Seite der Gemeinde und in deren Aushangkästen bekannt gemacht werden. Die zentrale Bereitstellung soll zu mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Wirksamkeit der Bekanntmachungen führen. Die Regelungen in der Bekanntmachungsverordnung des Landes verweisen auf diese Möglichkeit. Hinweise zu diesem Verfahren finden sich auch in der sog. Giftliste des Landes zum Haushalt wieder. Auch hier wird die Veröffentlichung auf der Seite des Amtes vorgeschlagen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

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Anlagen

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