Beschlussvorlage - 12/139/2020-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle

erlässt die der Originalniederschrift zu dieser Sitzung beigefügte Haushaltssatzung-, nebst Plan und Anlagen, für das Haushaltsjahr 2021.

 

Der Inhalt der Satzung, des Planes und der Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aus bekannten Gründen wurde die Beratung der Haushaltssatzung 2021 in der vorherigen Sitzung der Gemeindevertretung am 28.01.2021 von der Tagesordnung genommen. Nach Aktualisierung insbesondere der Schlüsselzuweisung und Umlagen sowie erneuter Vorberatung liegt hier die vom Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlene Haushaltssatzung nebst Plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 vor.

 

Die Haushaltssatzung ist in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen.

Zum Ausgleich des Ausgabenüberhangs im Verwaltungshaushalt ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt eingestellt. Im Vermögenshaushalt ist zum Ausgleich eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklagen eingestellt. Eine Kreditaufnahme ist erst im Finanzplan für 2022 vorgesehen.

 

Weiter ist in der Haushaltssatzung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 195 T€ ausgewiesen für einen Teilbetrag zur geplanten Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs.

 

Die ausgewiesene Anzahl der Stellen im Stellenplan mindert sich im Vergleich zum Vorjahr 2020 entsprechend der seinerzeit beabsichtigten Befristung einer Doppelbesetzung.

 

Mit dem Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Aumühle entfallen die Angaben der Hebesätze in der Haushaltssatzung.

 

Hinsichtlich der Festsetzung des Genehmigungsbetrags für über- und außerplanmäßige Ausgaben im Einzelfall wird empfohlen, am Vorjahreswert von 10.000 € festzuhalten.

Die halbjährliche Berichtspflicht über diese Ausgaben besteht aufgrund gesetzlicher Regelungen in der Gemeindeordnung; hieran wird ebenfalls festgehalten.

 

Die Haushaltsansätze des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes sind jeweils mit Erläuterungen versehen, somit ist an dieser Stelle nicht weiter auf die gebildeten Ansatzhöhen einzugehen.

Die weiter verbindlichen Anlagen sind dem Plan beigefügt.

 

Gem. der festgestellten Jahresrechnung 2019 beläuft sich der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 auf ca. 2.977,6 T€. Nach Abzug der Entnahme von 1.375,5 T€ aus der allgemeinen Rücklage in 2020 verbleiben vor Feststellung der Jahresrechnung 2020 ca. 1.602,1 T€.
Aus dem Jahresabschluss 2020 ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage von ca. 288,8 T€ zu erwarten.
Für 2021 wird ein Mindestrücklagenbestand von ca. 645 T€ nicht unterschritten. Dieser Mindestbestand entspricht der Restvaluta aus der Fremdfinanzierung zur energetischen Sanierung Schule.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Satzung und den Plänen.

 

 

 

 

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Anlagen

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