Beschlussvorlage - 12/026/2021-I
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung einer Poollandschaft und Anbau eines Wintergartens
Alte Hege 8
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Tatjana Quindt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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18.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung einer Poollandschaft und den Anbau eines Wintergartens für das Grundstück „Alte Hege 8“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGb zum Befreiungsantrag für die Fassade des Wintergartens für das Grundstück „Alte Hege 8“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Poollandschaft und den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück „Alte Hege 8“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Poollandschaft und den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück „Alte Hege 8“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Festgesetzt ist folgendes: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.500 m², Einzelhaus, offene Bauweise, Dachneigung 20° bis 48°, seitlicher und rückwärtiger Abstand zur Grundstücksgrenze muss 5,0 m betragen.
Auf der Rückseite des Wohnhauses soll ein Wintergarten mit 11,63 m² errichtet werden. An das Bestandsgebäude soll ein Terrassenbereich mit 129 m² anschließen. Angrenzend an die Terrasse sollen zwei Schwimmbecken errichtet werden. Die Oberkante der Schwimmbecken wird sich an der Oberkante des Fußbodens des Bestandsgebäudes orientieren. Die GRZ 1 wird mit 0,11 und die GRZ 2 mit 0,20 eingehalten.
Im Text Teil B unter den örtlichen Bauvorschriften Ziffer 6 Fassaden ist folgenden festgesetzt: Die Außenwände sind in zusammenhängenden Sichtmauerwerk, Putzflächen oder Holzfachwerk mit Putz- und/oder Ziegelausfachungen auszuführen. Holzverkleidungen sind zulässig.
Hiervon wird ein Befreiungsantrag gestellt, da bei dem Wintergarten kein zusammenhängendes Sichtmauerwerk geplant ist. Gemäß der Baubeschreibung soll der Wintergarten mit Glaselementen ausgeführt werden. Da der Wintergarten sich nur über die Hälfte der Rückseite des Gebäudes erstreckt, ist kein negatives Vorbild für den Bereich des B-Planes zu befürchten.
