Berichtsvorlage - 12/037/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Untere Forstbehörde hatte der Räumung des Holzes zugestimmt und die vorübergehende Untersagung der Abfuhr aus Gründen des Holzsicherungsgesetzes aufgehoben.
Daraufhin war geplant, dass am 19.04.2021 in einem Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde geklärt wird, ob die Räumung der gefällten Flächen aus Gründen des Artenschutzes zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist. Aus Gründen von Terminkonflikten musste der Termin seitens des Kreises auf den 22.04.2021 verschoben werden.  

 

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