Beschlussvorlage - 12/039/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau eines Wohnhauses
Kuhkoppel 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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20.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Kuhkoppel 5“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt den Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Kuhkoppel 5“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Kuhkoppel 5“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im bisherigen Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: GRZ 0,15, GFZ 0,2, 1 Vollgeschoss, offene Bauweise, Mindestgrundstücksgröße von 1.100 m². Für die Hauptgebäude ist ein Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einzuhalten.
Geplant ist ein Einfamilienhaus mit rotem Klinker, einem Flachdach aus Kunststoffbahnen in grau und einer GRZ1 von 0,15 und einer GFZ von 0,20.
Das Gebäude sieht optisch wie ein zweigeschossiges Wohnhaus aus. Ein Obergeschoss wird erst zum Vollgeschoss, wenn die Fläche größer als 75 % der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses ist.
Das Haus hat im Erdgeschoss eine Grundfläche von 154,92 m², ab 116,19 m² wäre das Obergeschoss ein Vollgeschoss. Da das geplante Wohnhaus im Obergeschoss nur über eine Fläche von 116,05 m² verfügt, hat es nur ein Vollgeschoss und hält damit die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.
Gemäß der Stellungnahme des Baumgutachters kommt es zu keiner nachhaltigen Schädigung durch die geringfügige Bebauung im Kronenbereich der Eiche. Die bestehende Pflasterfläche im Bereich der Buche bleibt erhalten. Die auf dem Plan mit den eingezeichneten Wurzelsuchgräben dargestellte Garage soll zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gebaut werden. Im Bauantrag sind bisher nur Stellplätze vorgesehen.
Auszug aus der E-Mail des Baumgutachters:
Die Wurzelfunde in den Wurzelsuchgrabungen waren ja auch gering. Aus der Lage der Gräben im Plan kann jetzt sehr gut geschlussfolgert werden, dass durch die geplanten Baumaßahmen keine nachhaltigen Schäden an der Eiche und der Buche entstehen werden.
Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen müssen hierfür natürlich über die gesamte Bauzeit aufrechterhalten werden.
Der Bau der Zufahrt in die Garage und der Rigole ist noch im Detail zu planen, wird aber auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne Beeinträchtigung der Buche funktionieren.
