Beschlussvorlage - 12/043/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle befürwortet die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften und empfiehlt, den Klimaschutzmanager und den Ausschussvorsitzenden mit der weiteren Planung zu beauftragen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle bekräftigt die Empfehlung des Sozial und Liegenschaftsausschusses, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften voranzutreiben und den Klimaschutzmanager sowie den Ausschussvorsitzenden des Sozial- und Liegenschaftsausschusses mit der weiteren Planung zu beauftragen.

 

Die Gemeindevertretung Aumühle folgt den Empfehlungen des Sozial- und Liegenschaftsausschusses und des Bauausschusses und beschließt, die Planung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften voranzutreiben. Der Klimaschutzmanager und der Vorsitzende des Sozial- und Liegenschaftsausschusses werden mit der weiteren Planung beauftragt.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zum Einhalten der Klimaziele und Gelingen der Energiewende muss der Ausbau der Photovoltaik weiter beschleunigt werden. Zudem können Gemeinden beim Wettbewerb „Solarenergie – Sonnengemeinden in Schleswig-Holstein“ bis zu 30.000 Euro gewinnen. Voraussetzung ist ein möglichst hoher Zubau der Solarenergie (Photovoltaik + Solarthermie). 

In der Gemeinde Aumühle bestehen noch beachtliche Potentiale zum Ausbau der Solarenergie. Alleine auf den öffentlichen Gebäuden und gemeindeeigenen Wohngebäuden könnten Photovoltaikanlagen mit insgesamt mehreren 100 kWp Leistung errichtet werden. Diese könnten bilanziell über 200 Personen mit regenerativen Strom versorgen.

 

Auf der einen Seite können für die gemeindeeigenen Wohngebäude Mieterstromprojekte initiiert werden. Diese ermöglichen den Bewohner*innen eine Versorgung mit Solarenergie, bei gleichzeitig verringerten Stromkosten. Die Installation und der Betrieb der Mieterstromanlagen sowie die Abrechnung mit den Bewohner*innen kann durch eine regionale Energiegenossenschaft oder ein Mieterstrom-Unternehmen erfolgen. Die Kosten und Risiken würden hierbei beim Anlagenverwalter liegen. Eine Pflicht für die Bewohner*innen zum Bezug des Solarstroms ist nicht vorgesehen.

 

Die Dächer der Wohngebäude Bürgerstraße 25-31 und Steinstraße 1-4 sind bereits jetzt für Mieterstrom-Photovoltaikanlagen geeignet (siehe Anlage). Zur Ermöglichung von Mieterstromprojekten für die anderen Wohngebäude, muss zunächst eine Sanierung des Daches vorgenommen werden. Hier empfiehlt es sich, nach und nach alle Dächer zu sanieren und die Photovoltaikanlagen gleich mit zu berücksichtigen.

 

Aber auch für alle anderen (Dach-)Sanierungen und Neubauten sollte die Errichtung von Photovoltaikanlagen fest mit eingeplant werden. Diese reduzieren nicht nur die CO2-Emissionen, sondern tragen auch im größeren Umfang zur Verringerung der Energiekosten bei. Besonders rentabel wäre eine Photovoltaikanlage für die Grundschule. Hierbei müssen u.a. Denkmalschutzaspekte mitberücksichtigt werden. Ziel ist es, möglichst alle geeignete Gebäudedächer mit Photovoltaikanlagen zu versehen. Hierzu sollen zunächst alle Dächer auf ihre Eignung (Ausrichtung, Verschattung, Statik, Denkmalschutz, …) geprüft werden, bevor anschließend mit der Installation begonnen wird. Neben der Errichtung durch die Gemeinde wären auch Pacht- bzw. Mietmodelle möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Nein

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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