Berichtsvorlage - 12/047/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gemeinde Aumühle hat für ihre Größe eine relativ große Anzahl von Ausschüssen. Dies hat zur Folge, dass öfters Themen in mehreren Ausschüssen beraten werden, bevor die Gemeindevertretung entscheidet. Hier könnte die Ausschussarbeit gestrafft werden.

 

Eine Idee ist, mit Wirkung zum 01.06.2023 (=Beginn der neuen Wahlperiode) die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, die Ausschussstruktur anzupassen und Ausschüsse zusammenzulegen bzw. Aufgabenzuschnitte zu ändern. Dies auch vor dem Hintergrund, die Arbeit für die Ausschussvorsitzenden zu erleichtern, indem die Aufgaben der Ausschüsse unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten in der Amtsverwaltung zugeschnitten werden, so dass der/die Ausschussvorsitzende nur eine Amtsleitung als Ansprechpartner*in hätte.

 

Bei der Gelegeheit sollten die Aufgaben der Ausschüsse auch gleich auf Vollständigkeit hin überprüft werden.

 

In der Anlage sind Hauptsatzungsregelungen von 4 anderen Gemeinden als Beispiel aufgeführt.

 

Das Thema wird bereits jetzt zeitig angestoßen, damit sich die Fraktionen eine Meinung bilden können.


 

 

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Anlagen

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