Beschlussvorlage - 12/021/2021-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die vorliegenden Unterlagen für die frühzeitige Bebeitigung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" zu verwenden. Die Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Ziffer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, öffentlich aus.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.11.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" beschlossen.

Es fand am 29.02.2020 eine Anliegerversammlung statt. Im Anschluss hatten die Eigentümer die Möglichkeit eine Stellungnahme zu der Baumstituation und den geplanten Baufeldern auf ihren Grundstücken abzugeben.

Die Stellungnahmen haben gezeigt, dass die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit festgelegten Baufeldern und gleichzeitigem Erhalt der schützenswerten Bäume auf zahlreichen Grundstücken fast unmöglich ist. Der Bebauungsplan Nr. 2 bleibt weiterhin ein einfacher Bebauungsplan ohne Baufelder, sodass es immer eine Einzelfallentscheidung über den Standort von Bauvorhaben ist. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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