Beschlussvorlage - 12/179/2021
Grunddaten
- Betreff:
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1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab und teilweise Zur Waldwiese sowie Pfingstholzallee 12-20 (gerade Nr.)"
- Verkleinerung des Geltungsbereiches auf die Größe des Ursprungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt den Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab und teilweise Zur Waldwiese sowie Pfingstholzallee 12-20 (gerade Nr.)" zu verkleinern.
Zukünftig wird der Geltungsbereich sich auf die Größe des Ursprungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ beschränken und die Planung unter der Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab“ geführt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab und teilweise Zur Waldwiese sowie Pfingstholzallee 12-20 (gerade Nr.)" sollte der Ursprungsbebauungsplan erweitert werden um die angrenzenden Grundstücke in der Straße „Zur Waldwiese“, weil dort kein Bebauungsplan vorhanden ist.
Mit der Änderung der Planung sollte aus dem bisher einfachen Bebauungsplan ein qualifizierter Bebauungsplan mit Einzeichnung von Baufeldern werden. Durch die Rückmeldung der Eigentümer zum Workshop wurde ersichtlich, dass aufgrund des Baumbestandes viele Eigentümer einen Großteil ihrer Bäume nicht zum Erhalt festgesetzt haben wollten. Die Ausarbeitung von Baufeldern und die Festsetzung der Bäume unter Berücksichtigung der Wünsche der Eigentümer war nicht umsetzbar.
Aus diesem Grund bleibt es bei einem einfachen Bebauungsplan ohne Einzeichnung von Baufeldern. Da die GRZ, GRZ und die Mindestgrundstücksgröße nicht verändert werden sollte, ist eine Änderung der Planzeichnung Teil A nicht mehr notwendig. Dies hat den Vorteil, dass kein neues Lärmschutzgutachten erstellt werden muss und die Eigentümer der Grundstücke im Waldschutzstreifen bzgl. der überbaubaren Grundstücksfläche nicht schlechter gestellt werden als die bisher vorhandenen Einschränkungen.
Es werden nur noch die textlichen Festsetzungen und insbesondere die Regelungen zum Erhalt der Bäume und deren Ersatzanpflanzung geändert.
Da die Planzeichnung Teil A nicht mehr geändert wird, können die angrenzenden Grundstücke in der Straße „Zur Waldwiese“ nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ miteinbezogen werden.
