Beschlussvorlage - 12/050/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage mit Befreiungsantrag für die Errichtung der Stellplätze
Bergstraße 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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20.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Unterschreitung des Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie für die Errichtung der Stellplätze auf dem Grundstück „Bergstraße 24“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ für die Unterschreitung des Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie für die Errichtung der Stellplätze auf dem Grundstück „Bergstraße 24“ in Aussicht zu stellen.
Beschluss 2:
Hinweis: Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle gibt den Hinweis, dass über die Firsthöhe im Bereich Bergstraße im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 beraten wird. Bei Gebäuden über eine Firsthöhe von 10 m werden Bauanträge zur Zeit zurückgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Unterschreitung des Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie für die Errichtung der Stellplätze auf dem Grundstück „Bergstraße 24“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ sowie im Bereich der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nicht vollständig identisch mit der gleichnamigen Erhaltungssatzung. Das Grundstück gehörte vorher zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hofriedeallee“.
Im Bebauungsplan Nr. 9 ist festgesetzt, dass Stellplätze einen Mindestabstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten müssen.
Die fünf geplanten Stellplätze sollen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden. In der Hofriedeallee 22/Bergstraße befinden sich die Stellplätze ebenfalls unmittelbar an der Grundstückgrenze.
Der Befreiungsantrag bezieht sich nur auf die Stellplätze. Jedoch ist aus der Baubeschreibung zu erkennen, dass die Gebäudehöhe 11 m betragen soll. Die Firsthöhe entspricht den Voraussetzungen des Bebauungsplanes, jedoch fügt es sich nicht in die nähere Umgebung ein. Die Firsthöhe der Nachbarbebauung ist der Skizze zu entnehmen.
Es wird seitens des Amtes empfohlen, die Firsthöhe im Bereich der Bergstraße zu thematisieren, ob eine Reduktion sinnvoll ist.

