Beschlussvorlage - 12/068/2020-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindestraßen Kuhkoppelgebiet (Ost)
Hier: Ausbau/Sanierung Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg, Müllerkoppel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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09.06.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Ausbau der Straßen Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg und Müllerkoppel in der zur Zeit vorliegenden Planung zzgl. der Grundstückszufahrten durchzuführen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt das vom Ingenieurbüro Sommerfeld, Neuenhaus, mit Stand vom 09.06.2021 erstellte Bauprogramm für die Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Müllerkoppel und Otternweg.
Das Bauprogramm und die räumliche Ausdehnung der Anlagen sind dieser Beschlussvorlage erläuternd beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Die Gemeindevertretung beschließt, den überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 12.2.63060.96000 stattzugeben. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch eine überplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote, die notwendigen Aufträge zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 25.06.2021 zu TOP 11 den Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Straßen Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg und Müllerkoppel gefasst. Dem Beschluss lag eine Kostenschätzung sowie Vorplanungsunterlagen bei. Die Baukosten wurden auf ungefähr 480.000 € zzgl. Baunebenkosten geschätzt.
Es wurden Eventualitäten im kleineren Umfang seitens der Verwaltung berücksichtigt, weshalb die Gesamtkosten zum Stand 06/2020 auf 650.000 € angenommen wurden.
Im Zuge der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung wurden Detailfragen weiter ausgearbeitet und Problemlösungen eingearbeitet. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde die Kostenschätzung seitens des beauftragten Ingenieurbüros angepasst.
Die aktuellen voraussichtlichen Kosten betragen rund 600.000 € brutto zzgl. Baunebenkosten.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse sollte mindestens mit Gesamtkosten für den Ausbau der Straßen Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg und Müllerkoppel in Höhe von 750.000 € gerechnet werden.
Im Haushalt wurden rund 650.000 € für diese Maßnahme bereitgestellt.
In der Gemeinde Aumühle besteht geltendes Ortsrecht zum Erheben von Ausbaubeiträgen, das zur Anwendung zu kommen hat.
Ein gesonderter Beschluss über das Erheben von Ausbaubeiträgen für die hier geplanten Maßnahmen ist nicht erforderlich, da die Selbstbindung der Gemeinde durch das geltende Satzungsrecht besteht.
Es ist jedoch ein Beschluss über das vorgesehene Bauprogramm erforderlich, auch mit Hinblick auf das spätere Beitragserhebungsverfahren.
Mit dem Bauprogramm soll objektiviert werden, den heutigen Ausbauzustand und das gewollte Ergebnis nach Abschluss der Maßnahmen nachzuvollziehen. Die Bauprogramme sind der Vorlage beigefügt. Es ist aus ihnen auch ablesbar, ob Grunderwerb erforderlich werden sollte, was hier bei keiner der Maßnahmen zum Tragen kommt.
Bestandteil des Bauprogrammes ist die räumliche Ausdehnung bezogen auf die einzelnen Straßen, hierzu sind der Vorlage entsprechende Lagepläne beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 750.000 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.2.63060.960000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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