Beschlussvorlage - 12/055/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgebeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind erneut nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Die Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die vergangene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB fand vom 22.07.2020 bis zum 24.08.2020 statt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen durch Anwaltskanzleien wurde vom Büro BSK für die Abwägung juristische Beratung in Anspruch genommen. Die Anwaltskanzlei hat eine Überarbeitung des Entwurfes und eine Reduzierung der Festsetzungen empfohlen. Dieser neue Entwurf wurde von der Kanzlei geprüft.

 

Da im Bauleitplanverfahren bereits dreimal die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, wird bestimmt, dass nur die berührten Behörden erneut beteiligt werden. Die wesentlichen Grundzüge der Planung, Wohnbebauung mit maximal 3 Gebäuden, sind unverändert.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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