Beschlussvorlage - 12/069/2021
Grunddaten
- Betreff:
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3. Änd. Bebauungsplan Nr. 9 "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a"
- Beauftragung einer schalltechnischen Untersuchung und einer artenschutzrechtlichen Potentialanalyse -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle beauftragt den Bürgermeister den wirtschaftlichsten Bieter für eine schalltechnische Untersuchung für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die beiden Standortvarianten A und B und eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse für die Aufstellung der 3. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ zu beauftragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenkamp" ist für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses eine schalltechnische Untersuchung notwendig. Die Gemeindevertretung hat sich in der letzten Sitzung entschieden, dass das Feuerwehrgerätehauses am Standort A (Bergstraße) geplant werden soll.
Da im Rahmen der Bauleitplanung eine Alternativenprüfung durchgeführt werden muss, sollte die schalltechnische Untersuchung aber trotzdem auch für den Standort B (Bismarckallee) durchgeführt werden. Damit kann verhindert werden, dass die Gemeinde einen Abwägungsfehler macht, weil nicht alle Belange hinreichend ermittelt wurden und die Gemeinde aufgrund von Stellungnahmen ggf. eine Nachbeauftragung durchführen muss und es somit zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Falls es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Räumung des Grundstückes "Bergstraße 11/11a" kommen sollte, hätte sich die Gemeinde dann beide Alternativen offengehalten.
Die artenschutzrechtliche Potentialanalyse ist deswegen notwendig, weil die Gebäude auf dem Grundstück „Bergstraße 11/11a“ abgebrochen werden sollen und diese vielleicht ein Habitat für Flederrmäuse etc. darstellen könnten. Bei dem Standort B muss geprüft werden, ob zu fällende Bäume geeignet sind als Lebensraum für Vögel und Fledermäuse.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: 12.1.61000.65500 |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja |
