Beschlussvorlage - 12/057/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartenangelegenheiten
hier: Genehmigung von zusätzlichen Personalstunden Ev. Kita Aumühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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07.06.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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09.06.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die zusätzlichen 5 Personalstunden zu genehmigen. Die zusätzlichen Personalkosten sollen bei der Planung für 2022 berücksichtigt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Aumühle liegt ein Antrag zur Genehmigung von zusätzlichen Personalstunden vor.
Derzeit sind in der Ev. KiTa Aumühle noch nicht alle pädagogischen Personalstunden besetzt, auch die über den Mindeststandard hinaus genehmigte Springerstelle mit 20 Wochenstunden.
Mit Rückkehr einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit, endet der Arbeitsvertrag einer Sozialpädagogischen Assistentin mit 39 Wochenstunden. Da diese sich sehr gut eingearbeitet hat und von der KiTa-Leitung sowie vom Team sehr geschätzt wird, wird eine unbefristete Weiterbeschäftigung angestrebt.
Aufgrund der vertraglichen Regelung mit der Gemeinde können der Mitarbeiterin nur 34 Wochenstunden angeboten werden. Aus persönliche Gründen reicht das der Mitarbeiterin nicht aus.
Angesichts der Qualifikation der Pädagogin und unter Berücksichtigung des stetig steigenden Personalmangels ist die Weiterbeschäftigung geboten.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Aumühle beantragt deshalb fünf zusätzliche SPA-Stunden zur Personalbindung dieser Kraft. Diese sind mit Mehrkosten von rund 5.800 € pro Jahr verbunden. Auf den gemeindlichen Haushalt 2021 hat dies keine Auswirkungen. Für den Haushalt 2022 wird das bei der Planung berücksichtigt.
Die Kirchengemeinde sichert zu, den Umfang der pädagogischen Personalstunden bei einem weiteren Personalwechsel auf den vertraglichen Stand zurück zu führen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja ab dem Haushalt für 2022 |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,3 kB
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