Beschlussvorlage - 12/236/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle;
Hier: Gründung einer Feuerwehrabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle für Kinder ab 6 Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- André Chors
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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12.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle auf Einrichtung einer Kinderabteilung (6-10 Jahre) vom 09.2.2015 zuzustimmen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.02.2015 wurde ein Antrag zur Genehmigung für die Einrichtung einer Kinderabteilung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle gestellt.
Gemäß § 8a BrSchG S.-H. in der Fassung vom 14.12.2014 muss die Gemeindevertretung einer Einrichtung einer Kinderabteilung zustimmen, bevor eine solche Abteilung gegründet werden kann.
Der Personal- und Koordinierungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.02.2015 die Zustimmung dieses Antrages durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja/Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja/Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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