Beschlussvorlage - 12/083/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport / Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, für den Bereich Schulsozialarbeit an der Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule eine weitere Stelle in Teilzeit - mit zeitlicher Befristung entsprechend der Förderung - zu schaffen.

Der Umfang der zu schaffenden Stelle sowie die tatsächliche Einstellung von Personal erfolgt in Abhängigkeit von der vom Land zu beantragenden Förderung.

Die Amtsverwaltung wird gebeten, einen Finanzierungsantrag für max. eine Halbtagsstelle - befristet für den Förderzeitraum - zu stellen.

 

Die Finanzierung erfolgt aus überplanmäßigen Einnahmen vom Land und ggf. der Allg. Rücklage.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Es liegt in der Schule eine Bewerbung für den Bereich Schulsozialarbeit (Teilzeit) vor.

 

Der Stellenplan sieht eine zweite Stelle im Bereich der Schulsozialarbeit nicht vor, dementsprechend sind auch keine finanziellen Mittel eingeplant.

 

Es soll allerdings nach Ankündigung von Frau Ministerin Prien im Rahmen des Jour fixe am 23.06.2021 aus dem gemeinsamen "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" des Bundesbildungs- und des Bundesfamilienministeriums kurzfristig ca. 3,45 Mio. € für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden. Daraus sollen Personalkosten für Angebote von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern zum Ausgleich von sozialer Benachteiligung und zur Überwindung von individuellen Beeinträchtigungen finanziert werden. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem 1.10.2021 und bis zum 31.12.2022 zu verausgaben sein.

 

Insgesamt stehen nach Abzug der Mittel für die beruflichen Schulen den Schulämtern rund 797.000 € zur Aufstockung der bestehenden Kooperationsvereinbarungen mit den Schulträgern im Bereich der Grundschulen zur Verfügung (auf Grundlage von § 6 Abs. 6 Schulgesetz).

 

Die Mittel stehen zum Ausgleich von Personalkosten zur Verfügung. Sie sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden, um bestehende Dienstverträge aufzustocken und nur behelfsweise für den Abschluss von Neuverträgen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Reibungs- und Zeitverluste, z.B. durch die Personalauswahl, durch erst zu treffende innerschulische Absprachen und Rollenklärungen, durch den Aufbau von Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern und allen an Schule Beteiligten etc., entstehen.

 

Die Förderrichtlinie sieht also eher vor, dass bestehendes Personal befristet Stunden aufstockt, anstatt neues Personal zu aquirieren. Förderfähigkeit und Höhe der Förderung sind konkret noch nicht geprüft worden, Anhaltspunkte, die gegen eine Förderfähigkeit sprechen, sind allerdings nicht gefunden worden.

 

Grundsätzlich ist zu klären, ob es im Interesse der Gemeinde liegt eine weitere Kraft einzustellen oder ob der Bewerberin eine Absage erteilt werden soll.

 

Hierbei stellen sich folgende Fragen:

-          Wird der Mehrbedarf überhaupt benötigt und ggf. in welchem Umfang?

-          Soll ggf. ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden?

-          Soll das Beschäftigungsverhältnis abhängig von der Förderung sein?


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Wahrscheinlich ja, hängt von den Förderbedingungen ab

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

?

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Nein

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

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