Beschlussvorlage - 12/081/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
hier: Sachstand zur Antragsstellung und Beschaffungen für die Ganztagsbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amtsdirektor/in
- Bearbeitung:
- Christina Lehmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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02.08.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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03.08.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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12.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Aumühle beschließt die Beschaffung von folgenden Ausstattungen für die Ganztagsbetreuung an der Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule:
Regale und Schuhschränke
Teeschrank
Kissen, Matten, Kuschelecke, Sofa
mit geschätzten Kosten von ca. 11.000 €.
Die außerplanmäßigen Ausgaben werden gedeckt durch die außerplanmäßigen Einnahmen aus den Finanzhilfen des Bundes und des Landes zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land hat im Januar eine Förderrichtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung veröffentlicht.
Frist zur Einreichnung von Anträgen war der 31.03.2021.
Die Mittel wurden landesweit nach Schülerzahlen verteilt, so dass jeder Schule ein Budget zugewiesen wurde.
Für die Grundschule Aumühle waren dies 58.175 €.
Nach Rücksprache mit der Leitung des Betreuungsangebotes wurden die im Beschlussvorschlag aufgeführten Ausstattungsgegenstände beantragt.
Da damit das zugwiesene Budget bei weitem nicht ausgeschöpft wurde, wurde auch die Maßnahme zur Teilsanierung des Sanitärbereiches mit beantragt.
Diese Maßnahme ist im Haushalt 2021 der Gemeinde Aumühle eingeplant.
Am 04.06.2021 ging der Förderbescheid ein. Aufgrund der Ausfälle im Fachamt für Schule, Bildung und Kultur in der Amtsverwaltung konnte bis zum 30.06.2021 nicht die rechtskonforme Vergabe der Aufträge für die Ausstattungsgegenstände erfolgen, die für die Förderung erforderlich ist.
Jedoch konnte erwirkt werden, dass die Fördermittel komplett der Bauunterhaltungsmaßnahme zugeschrieben werden. Die Gemeinde kann somit mit der vollen Fördersumme von 58.175 € rechnen.
Da diese Mittel auch für die Ausstattungen vorgesehen waren, ist es angebracht, diese Ausstattungen nun trotzdem außerhalb der Förderung zu verwirklichen. Auf die tatsächliche finanzielle Belastung der Gemeinde hat dies keinen Einfluss.
