Beschlussvorlage - 12/091/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe der Jugendarbeit ab dem 01.01.2022 gemäß § 5 der Amtsordnung auf das Amt Hohe Elbgeest in vollem Umfang zu übertragen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Verpflichtung einer Gemeinde, Angebote für Jugendliche vorzuhalten, ergibt sich aus § 11 SGB VIII. Danach gilt folgendes:

 

§ 11 Jugendarbeit

  1. Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
  2. Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
  3. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
    1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

b. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

c. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

d. internationale Jugendarbeit,

e. Kinder- und Jugenderholung,

f. Jugendberatung.

  1. Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

 

Bislang hat die Gemeinde davon abgesehen, diese Aufgabe als gemeindliche Aufgabe durchzuführen, da das Angebot für Jugendliche aus dem örtlichen Vereinsleben heraus als ausreichend erachtet wurde.

Diese Sichtweise hat sich geändert – nicht zuletzt durch die Einschränkungen während der Pandemie und durch vermehrte Nachfragen aus dem Bereich der Einwohnerinnen und Einwohner soll nun ein gemeindliches Angebot vorgehalten werden.

Dazu wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde (wie auch schon in 7 anderen amtsangehörigen Gemeinden üblich) die Aufgabe an das Amt in vollem Umfang überträgt. Das schließt u.a. die Jugendarbeit in Jugendtreffs, Jugendsozialarbeit und die Durchführung von Jugendfreizeiten und örtlichen Freizeitmaßnahmen ein.

Zur Übertragung der Aufgabe ist ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig. Außerdem muss ein Beschluss des Amtsausschusses zur Übernahme / Annahme der Aufgabe vorliegen.

 

Weiterhin ist die Gemeinde nach § 47 f GO verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Verfahren, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen. Diese Aufgabe kann auch durch das Team der Jugendarbeit des Amtes übernommen werden und stellt daher daher eine Entlastung der Gemeinde von dieser Aufgabe dar.

 

Aus dem Haushalt des Amtes werden die Personal- und Sachkosten getragen, soweit sie zur Pflichtaufgabe gehören. Sie betragen zurzeit 188.504,34 € (für 2021). Die Finanzierung erfolgt über die Amtsumlage.

Mit dem bestehenden Personal kann die Aufgabe „Jugendarbeit in Aumühle“ nicht abgebildet werden – es ist mit zusätzlichen Personalkosten zu rechnen. Auch die Gemeinde Aumühle zahlt bereits jetzt einen Anteil mit über die Amtsumlage, erhält aber einen Erstattungsbetrag, da die Leistung bislang nicht abgerufen wurde. Dieser beträgt in 2021 31.272,87 €. Zukünftig würde dann keine Erstattung aus dem Amtshaushalt mehr erfolgen.

Die Ausstattung eines möglichen Jugendtreffs ist eine freiwillige Entscheidung der Gemeinde. Diese Mittel werden nicht über den Amtshaushalt zur Verfügung gestellt – sie müssen im gemeindlichen Haushalt berücksichtigt werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

Die Kosten der Jugendarbeit werden im Abschnitt 46000 des Amtshaushaltes nachgewiesen und durch die Gemeinden, die diese Aufgabe auf das Amt übertragen haben, im Rahmen der Amtsumlage getragen.

hier: eine Ausgabe im Verwaltungshaushalt wird fällig. Im Gegenzug entfällt die Einnahme der Gemeinde, die das Amt als Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen gezahlt hat (ebenfalls Verwaltungshaushalt).

 

Mittel für die Ausstattung eines Jugendtreffs oder eines anderen Raumes müssen über den gemeindlichen Haushalt 2022 eingeplant werden (belastet den Vermögenshaushalt).

 

Loading...