Beschlussvorlage - 12/093/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: "Bismarckallee 15"
- Vertragliche Regelungen zum Ausgleich -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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02.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle beauftragt den Bürgermeister für den naturschutzrechtlichen Ausgleich zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ die der Vorlage beigefügten Verträge mit der Stiftung Naturschutz und der ecodots GmbH zu schließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 6b wird nach § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung, aufgestellt. Für dies Bauleitplanverfahren ist kein Ausgleich für die Bodenversiegelung notwendig. Da das Grundstück aber mit zahlreichen Gehölzen bestanden ist, erfolgt bei der Entfernung eines Teilbestandes für das Bauvorhaben eine Beeinträchtigung für Fauna, sodass ein artenschutzrechtlicher Ausgleich in Form einer Gehölzanpflanzung notwendig ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja |
In der Kostenübernahmevereinbarung mit dem Grundstückseigentümer ist geregelt, dass die Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu erstatten sind.
