Beschlussvorlage - /068/2020-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindestraßen Kuhkoppelgebiet (Ost)
Ausbau Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg, Müllerkoppel
Hier: Ausgestaltung der Grundstückszufahrten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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14.09.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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28.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 17.06.2021 zu TOP 11 den fortlaufenden Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Ausbaumaßnahme inklusive des Bauprogrammes gefasst.
In dieser wurde auch festgelegt, dass Grundstückszufahrten mit hergestellt werden sollen, und nicht die gesamten Seitenstreifen einheitlich als Retensionsflächen auszubilden sind.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Grundstückszufahrten einheitlich herzustellen.
Diese sollten mit einem Bord umschlossen werden.
Da entlang der Fahrbahn ein Rasengitterstein aus Beton angedacht ist, wäre ein Betonbord, für die Einfassung der Grundstückszufahrt, zu empfehlen.
Um einheitliche Übergänge, welche auch fußläufig sowie mit dem Rad sicher zu queren sind, zu gewährleisten, sollten die Zufahrten bis an die Fahrbahn ran geführt werden.
In Vorgesprächen hatte sich herauskristallisiert, dass seitens der Gemeinde ein dunkler Stein für die Grundstückszufahrten, in Anlehnung zum Asphalt, priorisiert wird. Entsprechend wäre hier ein Rechteckbetonstein in der Farbe anthrazit zu empfehlen.
Der UWA hat in der Sitzung vom 14.09.2021 hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Grundstückszufahrten im Zuge der Ausbaumaßnahme Kuhkoppel (Ost) in den Straßen Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg, Müllerkoppel einheitlich zu gestalten.
- Die Grundstückszufahrtsbreite soll, in Anlehnung zum jetzigen Bestand, in einer Breite von 4,00 m bis maximal 6,00 m errichtet werden.
- Es soll ein anthrazitfarbener Rechteckbetonstein verwendet werden.
- Die Grundstückszufahrt soll mit Tiefborden aus Beton umschlossen und direkt an der Asphaltdecke der Fahrbahn beginnen (Unterbrechung der Rasengittersteine)
- Für die bereits gepflasterten Bestandszufahrten werden mit den Anliegern gesondert Gespräche geführt.
Aufgrund von Unstimmigkeiten kam die Idee auf, die möglichen Varianten durch eine Bemusterung anzuschauen und anschließend die Entscheidung bezüglich der Ausgestaltung zu treffen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.2.6306.9600 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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