Beschlussvorlage - 12/112/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgebeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel" für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und die Begründung sind nach §  3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.11.2016 den Aufstellungsbeschluss für beschlossen. Es fand am 29.02.2020 eine Anliegerversammlung statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 31.05.2021 bis zum 30.06.2021 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.05.2021 über die Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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