Beschlussvorlage - 12/108/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartenangelegenheiten
hier: überplanmäßige Ausgabe Wohnortanteilneue Finanzierung KiTaG sowie Erstattung Elternbeiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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28.10.2021
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28.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein hat sich mit dem neuen KiTaG zum 01.01.2021 geändert.
Die Zuschüsse an die KiTas setzen sich aus Landesmitteln sowie Anteilen der jeweiligen Wohnortgemeinden zusammen. Die Abrechnung dieser Beiträge erfolgt monatlich.
Bei der bisherigen Finanzierung wurden nur die Kinder, die außerhalb der Gemeinde Aumühle bzw. bei Tageseltern betreut wurden gesondert abgerechnet. Die Kinder, die in den Aumühler Einrichtungen betreut wurden waren in den Zuschüssen der Gemeinde an die örtlichen Kitas mit enthalten.
Aufgrund der Änderung der Finanzierung bezüglich der Kita-Reform wird jetzt für jedes Kind je nach Betreuungsumfang ein Betrag von der Wohnortgemeinde an den Kreis Herzogtum Lauenburg gezahlt. Grundlage dafür ist der Stand der Belegung am 16. eines jeden Monats. Die Wohnortanteile fließen dann über den Kreis an die jeweiligen Einrichtungen in denen die Kinder betreut werden.
Die Abrechnung für den Monat September liegt jetzt vor. Demnach hat die Gemeinde Aumühle einen Anteil von 53.833,74 € an den Kreis Herzogtum Lauenburg zu zahlen. Darin enthalten sind alle Kinder aus der Gemeinde Aumühle, die in einer Kita oder in der Tagespflege betreut werden.
Die dafür im Haushalt eingeplanten Mittel sind mit der Zahlung für September um 29.457,44 € überschritten. Es ist davon auszugehen, dass für die Monate Oktober bis Dezember ebenfalls Zahlungen in der Höhe an den Kreis geleistet werden müssen. In der Summe beträgt dies 161.501,22 €.
Zuzüglich dazu steht noch die Erstattung der Elternbeiträge für die Schließung in den Monaten März bis Mai aus. Für alle Aumühler Einrichtungen beträgt die Zahlung insgesamt 41.311,17 €. Dieser Betrag wird durch den Kreis Herzogtum Lauenburg erstattet.
Daher kommt es zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 233.000,00 €. Die Deckung erfolgt über die überplanmäßige Einnahme unter 04.1.46400.16800 (Erstattung Elternbeiträge) sowie durch Entnahme aus der Rücklage.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | 41.311,17 € | Ausgaben: | 233.000,00 € |
Haushaltsstelle: | 12.1.46400.16800 | Haushaltsstelle: | 12.1.46400.67210/ 71701/71702/71703/71800
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
