Beschlussvorlage - 12/244/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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28.04.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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07.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter Bezugnahme auf ihren Beschluss vom 21.11.2013 (TOP 14), die in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 vereinnahmten jedoch von der Gemeinde Aumühle nicht verwendeten Zuschüsse für die Schulsozialarbeit, entsprechend ihrem Beschluss zur Übertragung eben dieser Zuschüsse an die Gemeinden Börnsen und Escheburg auszuzahlen.
Die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 11.265,87 Euro soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Aumühle hat in ihrer Sitzung vom 21.11.2013 (TOP 14) beschlossen, die vakante Stelle der Schulsozialarbeiterin nicht wieder zu besetzen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die nicht benötigten Zuschüsse an die Gemeinden Börnsen und Escheburg zweckgebunden zu übertragen.
Die Einnahme der Zuschüsse ist jedoch im Haushalt der Gemeinde Aumühle erfolgt (Haushaltsjahre 2013 und 2014).
Der übertragene Zuschussbetrag muss noch an die Gemeinden Börnsen und Escheburg überwiesen werden.
Haushaltsjahr | Zu überweisen an Gemeinde: | Nicht verwendete Zuschüsse i.H.v. |
2013 | Börnsen | 3.498,50 Euro |
2013 | Escheburg | 3.498,50 Euro |
2014 | Börnsen | 2.561,32 Euro |
2014 | Escheburg | 1.707,55 Euro |
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| 11.265,87 Euro |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 11.265,87 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 1.21100.70000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
