Beschlussvorlage - 12/244/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

Die Gemeindevertretung beschließt unter Bezugnahme auf ihren Beschluss vom 21.11.2013 (TOP 14), die in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 vereinnahmten jedoch von der Gemeinde Aumühle nicht verwendeten Zuschüsse für die Schulsozialarbeit, entsprechend ihrem Beschluss zur Übertragung eben dieser Zuschüsse an die Gemeinden Börnsen und Escheburg auszuzahlen.

 

Die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 11.265,87 Euro soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Aumühle hat in ihrer Sitzung vom 21.11.2013 (TOP 14) beschlossen, die vakante Stelle der Schulsozialarbeiterin nicht wieder zu besetzen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die nicht benötigten Zuschüsse an die Gemeinden Börnsen und Escheburg zweckgebunden zu übertragen.

 

Die Einnahme der Zuschüsse ist jedoch im Haushalt der Gemeinde Aumühle erfolgt (Haushaltsjahre 2013 und 2014).

Der übertragene Zuschussbetrag muss noch an die Gemeinden Börnsen und Escheburg überwiesen werden.

 

Haushaltsjahr

Zu überweisen an Gemeinde:

Nicht verwendete Zuschüsse i.H.v.

2013

Börnsen

3.498,50 Euro

2013

Escheburg

3.498,50 Euro

2014

Börnsen

2.561,32 Euro

2014

Escheburg

1.707,55 Euro

 

 

11.265,87 Euro


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

11.265,87 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

1.21100.70000

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


0,00 €

 

Deckung:/Bemerkung:

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

 

 

Loading...