Beschlussvorlage - 12/258/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhaltungssatzung "Müllerkoppel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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19.05.2015
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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19.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für alle Geltungsbereiche von Bebauungsplänen sind in Aumühle Erhaltungssatzungen vorhanden. Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“ wurde bisher keine erlassen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass des sich bei dem Bebauungsplan Nr. 8 um einen qualifizierten Bebauungsplan von 1979 handelt. Außer dem neuen Bebauungsplan Nr. 9 sind in Aumühle keine qualifizierten Bebauungspläne vorhanden.
Im Sinne der Gleichstellung aller Grundstückseigentümer wird empfohlen, für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 8 eine Erhaltungssatzung zu erlassen. Durch die Erhaltungssatzung können verfahrensfreie Bauvorhaben, die keine Baugenehmigung bedürfen, besser gesteuert werden und städtebauliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452,7 kB
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