Beschlussvorlage - 12/262/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück „Weidenstieg 38“ in Aumühle.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für die Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück „Weidenstieg 38“ zu erteilen.


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 11 „Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg, Weidenstieg“ zu erteilen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Beantragt wird eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines Küchenanbaus an ein Endreihenhaus auf dem Grundstück „Weidenstieg 38“. Der Anbau soll mit rotem Biberschwanzziegel gedeckt werden und die Fassade aus Wärmedämmverbundsystem in einer hellen Farbe errichtet werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 11.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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