Beschlussvorlage - 12/269/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: "Bismarckallee 15"
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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25.06.2015
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Bereit
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planung und Bauen, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf erfolgen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der überarbeitete Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b ist erneut auszulegen.
Der Bebauungsplan wurde dahin geändert, dass der Passus „Bei der Berechnung der Geschoßflächenzahl (GFZ) sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in den Dach- und Kellergeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.“ nicht gestrichen wird, sondern wie im Ursprungsplan erhalten bleibt.
Weiterhin wurde die Festsetzung zur Geschossflächenzahl überarbeitet. Der Wunsch der Gemeinde ist eine maximale Erhöhung der Geschossfläche von rund 20 %. Da das Grundstück „Bismarckallee 15“ inzwischen in drei Grundstücke geteilt wurde, ist die Ausweisung der GFZ als relative Zahl besser geeignet, weil die Grundstücksgrößen geringfügig unterschiedlich sind (2.723 m², 2.733 m², 2.769 m²).
Nach einer Überarbeitung des Gebäudeentwurfes sind die Räume des Kellergeschosses in der GFZ-Berechnung nicht zu berücksichtigen, weil sie aufgrund der verringerten Wandhöhe nicht mehr die Kriterien von Aufenthaltsräumen nach der LBO erfüllen. Das Gebäude bleibt nach den Außenmaßen vollständig identisch mit dem ersten Entwurf. Lediglich im Inneren sind einige Veränderungen vorgenommen worden. Die Flächen von den Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss werden bei der Berechnung jetzt berücksichtigt.
Die Geschossfläche wird nach der Umplanung um 22 % überschritten. Aufgrund der unterschiedlichen Grundstücksgröße liegt die GFZ bei 0,241, 0,245 und 0,246.
Weiterhin wurde der Text zur Einfriedung überarbeitet, damit auch ein Sichtschutz an der nördlichen Grundstücksgrenze möglich ist und nicht nur eine Lärmschutzeinrichtung. Diese Festsetzung soll zum Schutz der Nachbarn dienen, um vielleicht ein Blend- bzw. Sichtschutz im Bereich der Stellplatzanlage zu ermöglichen.
Hinweis: Die beiliegenden Zeichnungen und Berechnungen der Gebäude für das Grundstück „Bismarckallee 15“ sind nicht Bestandteil des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses, sondern dienen nur zur Verdeutlichung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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582,8 kB
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