Beschlussvorlage - 12/270/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der GRZ um 0,01 auf 0,395 für das Grundstück Kurze Straße Nr. 4.

 

Die Farbe der neuen Dacheindeckung ist in den Farben Ziegelrot, Rot-Braun, Braun, Grau, Anthrazit und Schwarz zulässig. Bei der farblichen Gestaltung der Außenwände sind rein-weiß sowie rein-bunte Farbtöne (s. g. Klarfarben) unzulässig.
Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Beantragt wird die Genehmigung für die Sanierung und Ausbau einer ehemaligen Milchscheune und der Sanierung des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Kurze Straße Nr. 4. Hierfür wird auch ein Befreiungsantrag für die Überschreitung der GRZ um 0,01 auf 0,31 gestellt. Für das Vorhaben liegt ein positiver Bauvorbescheid vom 03.03.2015 vor.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes

Nr. 9.

Angaben zur Farbe der Dacheindeckung und der Außenfassade liegen nicht vor.

Der Nachweis von 2 Stellplätzen liegt vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein:

 

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Anlagen

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