Beschlussvorlage - 12/271/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Umbau und Modernisierung des Einfamilienhauses sowie dem Abriss des Wintergartens auf dem Grundstück Kuhkoppel 13.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für das oben genannte Vorhaben zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt ist ein Bauantrag für den Umbau und die Modernisierung eines Einfamilienhauses sowie den Abriss eines Wintergartens auf dem Grundstück Kuhkoppel 13. Die Umbaumaßnahmen erfolgen nur im Inneren des Gebäudes.

Das Grundstück befindet sich innerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im Plan sind eine GRZ von 0,15 und eine GFZ von 0,2 festgesetzt. Bei der GFZ-Berechnung wurde die Fläche des Treppenhauses im DG fälschlicherweise nicht mitberechnet, aber trotzdem werden die Vorgaben erfüllt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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