Beschlussvorlage - 12/272/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von zwei geschützten Buchen auf dem Grundstück Eichenweg 1A.

 

Für die gefällten Bäume sind gemäß dem Bebauungsplan Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat vier einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 
Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung von zwei Bäumen auf dem Grundstück Eichenweg 1A. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. In diesem Plan sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in 1 m Höhe geschützt.

 

Die beiden Buchen haben einen Stammumfang von 1,40 m und 1,65 m. Im Zuge des letzten Sturmes hat sich die Neigung eines Baumes verschoben und drückt jetzt unmittelbar an das Dach des Carports. Nähere Beschreibungen sind den E-Mails und den Fotos zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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